Bernd Stege, Rechtsanwalt
- Geboren in Bremerhaven
- Polizeibeamter in Bremen 1978 bis 1985
- Studium der Rechtswissenschaften in Bremen
- Seit 1990 zugelassen als Rechtsanwalt in Bremen
- Lehrbeauftragter an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung, Bremen
Direktkontakt
stege | köster | pietzka
Knochenhauerstraße 41/42
28195 Bremen
Anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkte
- Beamten- und Soldatenrecht
- Familien- und Scheidungsrecht
- Versorgungsausgleich
- Straf- und Disziplinarrecht
- Bundesweite Tätigkeit
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- Bremerischer Anwaltsverein
- AG Verwaltungsrecht im BAV
- AG Familienrecht im DAV
- AG Strafrecht im DAV
- AG Verkehrsrecht im DAV
RA Stege ist seit fast 30 Jahren für die Gewerkschaften mit der rechtlichen Betreuung von Mitgliedern tätig und war selbst lange Jahre Polizeibeamter. Die Bedürfnisse der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes sowie der Soldaten erfordern ein hohes Maß an Spezialisierung und Erfahrung. So ist RA Stege seit Jahrzehnten bundesweit mit der Vertretung von Polizeibeamten/innen im Bereich des Beamtenrechts, des Disziplinarrechts und des Strafrechts tätig. Auch die Soldaten werden seit Jahren rechtlich betreut und vertreten. Für die Führungskräftequalifikation der Polizei Bremen und Bremerhaven übt RA Stege ferner eine Tätigkeit als Lehrbeauftragter im Öffentlichen Dienstrecht an der HfÖV in Bremen aus.
Spezialisierung Versorgungsausgleich
Da RA Stege nicht nur im Bereich der Straf- und Disziplinarverteidigung, sondern auch in Familiensachen beruflich tätig ist und zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein, hat er sich mit den negativen Auswirkungen der Versorgungskürzungen in Scheidungsverfahren von Beamten/innen, Soldaten/innen und sonstigen Betroffenen seit mehr als 12 Jahren intensiv beschäftigt und wird dabei von unserer angestellten Rentenberaterin, Frau Pietzka, unterstützt und begleitet.
Nach Informationsveranstaltungen für Gewerkschaften, Soldatenverbände und nach Veröffentlichungen in der Presse hat eine Vielzahl von Beamten/innen, Soldaten/innen und sonstigen Betroffenen über unsere Kanzlei Abänderungsanträge zum Versorgungsausgleich bei den zuständigen Gerichten gestellt oder sich in aktuellen Scheidungsverfahren vertreten lassen. Zurzeit vertreten wir ca. 3.000 Beamte/innen, Soldaten/innen und sonstige Betroffene bundesweit in diesen Verfahren und die Erfolgsquote in den gerichtlichen Abänderungsverfahren beträgt ca. 99 %. Diese Ergebnisse können nur durch eine sorgfältige außergerichtliche Vorprüfung erzielt werden, da in „Risikofällen“ auch erhebliche Nachteile eintreten können. Wir arbeiten nach dem 4-Augen-Prinzip: Jeder Fall wird durch den Anwalt und zusätzlich durch die angestellte Rentenberaterin berechnet und beurteilt.